Zuverlässiger Partner
Sofern Sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten helfen wir Ihnen diskret weiter. Die Unterscheidung in diesem Bereich, ob es um die Vermeidung strafrechtlicher Risiken, um den korrekten Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden oder die Beratung von Kollegen geht, spielt für uns keine Rolle.

Wir stehen unseren Mandanten jederzeit mit unserer langjährigen Erfahrung und Kreativität zur Seite und erzielen stets das Optimum in steuerlichen Extremsituationen. Immer.

Diskretion in steuerlichen Extremsituationen
Wesentlich im Bereich Steuerstrafrecht ist für uns das Prinzip der Beständigkeit. Dieses erreichen wir durch die Verbindung zweier unserer Stärken: Die Beurteilung des steuerlichen und strafrechtlichen Tatbestandes in einem. Dadurch erzielen wir insbesondere den Vorteil präzise und schnell zu beraten und direkt operativ umzusetzen.

Unser Beratungsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Durchsuchungen der Steuerfahndung
  • Vorbeugung und Vermeidung von Straftaten
  • Vertretung im Ermittlungs- und gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren

Der Bereich Steuerstrafrecht richtet sich an folgende Zielpersonen:

  • Kapitalgesellschaften, Gesellschafter und Einzelunternehmer
  • Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände
  • Steuerberater
  • Kapitalanleger
  • Intelligente Verfahrensweise

Dabei wägen wir stets die Kosten und den Nutzen gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie die damit verbundene Rechtsunsicherheit gegeneinander ab.